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ZWF 5, September 2017, Seite 241

Criminal Compliance

Vorgaben in Spanien nach der Reform von 2015

Lukas Staffler

Im Jahr 2010 wurde in Spanien die Grundlage für die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen den Anforderungen internationaler Vorgaben entsprechend reformiert. Fünf Jahre später erfolgte eine erneute legislative Anpassung, deren Schwerpunkte ua in der Präzisierung von Compliance-Maßnahmen und den diesbezüglichen Auswirkungen bei der Sanktionierung juristischer Personen liegen. Dieser Beitrag beleuchtet die strafrechtliche Compliance-Gesetzgebung Spaniens nach der Reform von 2015.

1. Einleitung

Mit Grundlagengesetz 5/2010 wurde die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen im Kernstrafrecht Spaniens grundlegend reformiert. Hierfür wurde Art 31-bis Código Penal (im Folgenden: spanStGB) neu geschaffen, der „zum ersten Mal in der Geschichte des [spanischen] Strafrechts eine eigene strafrechtliche Verantwortlichkeit für die juristische Person vorsieht“. Die juristische Person haftet demnach für einen taxativ vorgesehenen Straftatenkatalog und unterliegt im Fall einer festgestellten Verantwortlichkeit spezifischen wirtschaftsrechtlichen Sanktionen (Art 33 Abs 7 spanStGB), deren Spektrum von Geldbuße über die zeitweilige Tätigkeitseinstellung bis hin zur Aufl...

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