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ZWF 5, September 2017, Seite 223

Tätige Reue; Schadensgutmachung; Verzicht

ZWF Redaktion

§ 167 Abs 2 Z 2 StGB; § 1380 ABGB

Freudenthaler, Der zivilrechtliche Vergleich nach § 1380 ABGB als Vereinbarung für die tätige Reue nach § 167 Abs 2 Z 2 StGB, JSt 2017, 293

Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Verhältnis der Bereinigungswirkung des zivilrechtlichen Vergleichs und der strafrechtlichen Verpflichtung zum Ersatz des ganzen aus der Tat entstandenen Schadens im Zuge der tätigen Reue. Dabei wird klar zwischen einem zivilrechtlichen Vergleich und einem zivilrechtlichen Verzicht unterschieden, wobei der Autor unter gewissen Umständen einen Vergleich auch dann als vertragliche Verpflichtung zum Ersatz des ganzen Schadens qualifiziert, wenn der im Vergleich festgesetzte Ersatzbetrag geringer als der tatsächliche Schaden nach § 167 Abs 2 StGB ist. Dies wird damit begründet, dass ein Vergleich keinen Teilverzicht des Geschädigten begründet, sondern dieser nur der Bereinigung strittiger Fragen tatsächlicher und rechtlicher Natur dient.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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