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ZWF 5, September 2017, Seite 221

Prozessgegenstand; Zweifel

ZWF 2017/50

§§ 211, 281 Abs 1 Z 7 StPO

; RIS-Justiz RS0131447

Bei der – anhand des Anklagetenors und der Anklagebegründung vorzunehmenden – Beurteilung der Frage, welchen Sachverhalt der Ankläger anklagen, also dem Gericht zur tatsächlichen Klärung und rechtlichen Beurteilung anheimstellen wollte, schlagen Zweifel an der Erkennbarkeit des Prozessgegenstands zulasten des Anklägers aus.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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