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Unrechtmäßige Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen durch Aufnahme von (Schein-)Rechnungen
ZWF 2023/09
§§ 33 Abs 1, 39 Abs 1 lit a und 13 FinStrG
Durch die Aufnahme von (Schein-)Rechnungen in die Buchhaltung machten die Angeklagten zu Unrecht Vorsteuerbeträge geltend. Für das Jahr 2017 wurde bis zum keine Umsatzsteuererklärung abgegeben und für dieses Jahr kein Abgabenbescheid erlassen. Da im angefochtenen Urteil bloß Konstatierungen zur subjektiven Tatseite in Bezug auf die ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuerguthaben und die Abgabe von unrichtigen Umsatzsteuererklärungen zu entnehmen waren, waren – auch für den OGH – die Feststellungen betreffend das Jahr 2017 in objektiver und subjektiver Sicht so undeutlich, dass sie als nicht getroffen anzusehen sind.
Ein Subsumtionseinheit sui generis ist beim Abgabenbetrug gemäß § 39 FinStrG bei Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen nach der Rechtsprechung des OGH nur dann zu bilden, wenn jeweils eine qualifizierende Tatmodalität gegeben ist und gleichartige Finanzvergehen vorliegen. Daher ist im zweiten Rechtsgang festzustellen, inwieweit – bei neuerlicher Annahme der Verwirklichung des Grundtatbestands des § 33 Abs 1 FinStrG – ein (bloß relativ untauglicher) Versuch der Verkürzung von Umsatzsteuer für das Jahr 2017 durch Nichtabgabe ein...