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Mehrfache Umsatzsteuerverkürzungen bei Einbeziehung in eine Hinterziehungskette
ZWF 2023/08
BGH , 1 StR 270/21, Grommes, NZWiSt 2022, 458
Ist ein Unternehmer in eine Hinterziehungskette im Sinne der Missbrauchsrechtsprechung des EuGH eingebunden, ist er weder zum Vorsteuerabzug im Hinblick auf die getätigten Eingangsumsätze berechtigt noch sind seine Ausgangsumsätze umsatzsteuerfrei.
Allerdings darf der dem Fiskus letztlich entstandene Steuerschaden in seiner Bedeutung für die Strafzumessung nicht über die Höhe des hinterzogenen Umsatzsteuerbetrags aus steuerpflichtigem innergemeinschaftlichem Erwerb hinausgehen und nicht noch durch die aus steuerpflichtigen Weiterveräußerungen zu vereinnahmende und abzuführende Umsatzsteuer erhöht werden.
Zu den Auswirkungen auf die nationale Rechtslage und zur Problematik der formalen Ermittlung des Verkürzungsbetrags siehe Brandl, Die Ermittlung der Abgabenverkürzung, in Achatz/Brandl/Kert (Hrsg) Festschrift Roman Leitner (2022) 231.
Rainer Brandl / Roman Leitner