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Keine Beteiligung am vollendeten Schmuggel
ZWF 2023/07
Dass bei einem Versandverfahren allenfalls nach dem Entziehen einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung nachträglich noch eine Gestellung innerhalb der Gestellungsfrist möglich gewesen wäre oder mittels Selbstanzeige das Finanzvergehen des Schmuggels der Finanzstrafbehörde angezeigt werden hätte können, ändert nichts am bereits vollendeten Schmuggel.