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ZWF 1, Jänner 2023, Seite 47

Keine Beteiligung am vollendeten Schmuggel

ZWF 2023/07

§ 35 Abs 1 FinStrG

Dass bei einem Versandverfahren allenfalls nach dem Entziehen einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung nachträglich noch eine Gestellung innerhalb der Gestellungsfrist möglich gewesen wäre oder mittels Selbstanzeige das Finanzvergehen des Schmuggels der Finanzstrafbehörde angezeigt werden hätte können, ändert nichts am bereits vollendeten Schmuggel.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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