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Keine Berücksichtigung pandemiebedingt ausgefallener Überstunden in der Abfertigungsbemessungsgrundlage
OLG Wien , 10 Ra 70/22w, ARD 6839/7/2023.
Pandemiebedingte Einbußen hinsichtlich der erbrachten Überstunden ändern nichts am 12-Monate-Rückschauzeitraum für die Abfertigung alt. Wenn der Gesetzgeber etwas anderes gewollt hätte, hätte er diesbezüglich – wie anlässlich der Pandemie an anderen Stellen – eine gesetzliche Regelung treffen müssen.