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Europäische Staatsanwaltschaft; grenzüberschreitende Beweiserhebung; Verwertung von Auslandsbeweisen; PIF-Delikte
Art 30–32 EUStA-VO
Zerbes, Grenzüberschreitende Beweiserhebung der Europäischen Staatsanwaltschaft, ÖJZ 2022, 1193
Die Europäische Staatsanwaltschaft sollte geradezu einen Paradigmenwechsel einleiten: Mit ihr wurde eine supranationale Strafverfolgungsbehörde für Ermittlungen und Anklage von Straftaten zulasten des EU-Haushalts zuständig. Es gibt allerdings keine „Europäische Strafprozessordnung“, sodass auch die Europäische Staatsanwaltschaft nach nationalem Recht vorgeht. Nach welcher Rechtsordnung ermittelt sie aber in grenzüberschreitenden Fällen? Und wenn sie schließlich Anklage vor einem nationalen Gericht erhebt: Unter welchen Voraussetzungen sind dort die in anderen Mitgliedstaaten erhobenen Beweise verwendbar und verwertbar? Dieser Beitrag beleuchtet, wie in einem insofern fragmentierten Strafverfahren Beweise ermittelt, verwendet und verwertet werden.