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Handybeschlagnahme; Auslesen von Datenträgern; Nachrichtenüberwachung; Berufsgeheimnisschutz; Zufallsfund
§§ 49, 51, 109, 110–112, 157 StPO
Zerbes/Ghazanfari, Stellungnahme im Auftrag des Instituts für Anwaltsrecht der Universität Wien zur Sicherstellung und Auswertung von Daten und Datenträgern, AnwBl 2022, 640
Die „Handybeschlagnahme“ – gemeint sind die Sicherstellung von Mobiltelefonen und die anschließende Auswertung sämtlicher über diese verfügbaren Daten, insbesondere der Kommunikationsdaten – ist in Österreich in jüngerer Zeit mit politischen Skandalen verbunden. Hintergrund bilden die vor allem durch die WKStA sichergestellten Handys hochrangiger Politiker und weiterer öffentlich exponierter Personen. Die umfassende Auswertung dieser Kommunikationsgeräte hat höchst brisante Kenntnisse über die Denkweise und die Aktionen der betroffenen Personen in die Öffentlichkeit getragen und letzten Endes zu deren politischem Sturz geführt. Die vorliegende Analyse zeigt die Schieflage zulasten der Verteidigung auf, der kein rechtliches Gehör im Auswertungsprozess von fallweise enormen Datenmengen eingeräumt wird.