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Betrug; Schaden; effektiver Verlust an Vermögenssubstanz; Versicherungsvertrag
ZWF 2023/05
(= RIS-Justiz RS0094420 [T 13])
Unter Schaden iSd § 146 StGB kann nichts anders als der (effektive) Verlust an Vermögenssubstanz verstanden werden. Durch den täuschungsbedingten Abschluss eines Versicherungsvertrags (als Versicherungsnehmer) werden erst die Voraussetzungen für die (spätere) Entstehung von Verbindlichkeiten geschaffen; ein effektiver Verlust an Vermögenssubstanz wird dadurch noch nicht bewirkt.