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Bestechung und Bestechlichkeit im Bereich der Gesetzgebung
Anmerkungen zu OLG Wien 22. 8. 2022, 20 Bs 74/22m
Das OLG Wien hat sich in seinem Urteil vom , 20 Bs 74/22m, damit auseinandergesetzt, wann Pflichtwidrigkeit iSd § 304 (Bestechlichkeit) und 307 StGB (Bestechung) bei Amtsgeschäften im Bereich der Gesetzgebung vorliegt und welche Begründungspflichten Gerichte im Zusammenhang mit den genannten Korruptionsdelikten zu beachten haben.
1. Feststellungen und rechtliche Beurteilung des Erstgerichts
Das Erstgericht stellte das Vorliegen des folgenden Sachverhalts fest: G. hat im Oktober 2016 und im August 2017 zwei Spenden iHv 2.000 € bzw 10.000 € an die F-Partei durch Überweisung geleistet. S. war zu diesem Zeitpunkt Nationalratsabgeordneter der F-Partei. Es fanden außerdem Gespräche zwischen S. und dem Nationalratsabgeordneten H. der F-Partei statt, in denen es um folgendes Anliegen von G. ging: G. war an S. mit dem Wunsch herangetreten, die Privatkrankenanstalt V. in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) aufzunehmen. S. bat sodann den Nationalratsabgeordneten H., den von G. geschilderten Sachverhalt rund um den PRIKRAF auf Vorliegen eines Missstandes (auch rechtlich) zu prüfen. Außerdem nahm S. im Weg über Dritte Einfluss auf einen im Juni 2017 gestellten Initiativantrag. In ...