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Gewinnausschüttung an Gesellschafter-Geschäftsführer hinsichtlich Versicherungsgrenze relevant?
BVwG , W198 2262020-1.
Für die Pflichtversicherung von Gesellschafter-Geschäftsführern als neue Selbständige stellt sich die Frage, ob hinsichtlich der Versicherungsgrenze auch Gewinnausschüttungen zu berücksichtigen sind.
Im konkreten Rechtsprechungsfall ging es um eine Liquidatorin, die eine geringfügige Tätigkeitsvergütung erhielt und nur unter Berücksichtigung der Gewinnausschüttungen die Versicherungsgrenze überschritt. Das BVwG kam zu der Beurteilung, dass sich eine Pflichtversicherung ergibt, weil einerseits aufgrund der Einkünfte gemäß § 22 EStG von einer aktiven selbständigen Erwerbstätigkeit auszugehen sei und sich andererseits die für die Ausnahme von der Pflichtversicherung maßgebliche Versicherungsgrenze auf in § 25 Abs 1 GSVG definierte Einkünfte, die bei Gesellschafter-Geschäftsführern auch Gewinnausschüttungen umfassen, bezieht.
Die Entscheidung entspricht zwar dem Gesetzeswortlaut, sie ist meines Erachtens aber in ihrer näheren Begründung fragwürdig:
Sobald selbständige Einkünfte erzielt werden, ist demnach jedenfalls – unabhängig von deren Höhe – von einer aktiven Erwerbstätigkeit auszugehen, sodass zwecks Vermeidung von Umgehungen auch Gewinnausschüttungen für die Frage der Versicherungspfl...