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Berechnung des Wochengeldes bei selbstversicherten geringfügig Beschäftigten
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Die Höhe des Wochengeldes richtet sich nach dem im Durchschnitt auf den Kalendertag entfallenden Nettoarbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate (13 Wochen) vor dem Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft.
Bei Selbstversicherung als geringfügig Beschäftigter wird das Wochengeld allerdings in Form eines fixen Betrags (jährlich geändert; seit : 10,35 Euro täglich) ausbezahlt. Nach der angeführten Judikatur gebührt dieser Fixbetrag selbst dann, wenn in den letzten drei vollen Kalendermonaten vor Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft auch Zeiten einer Vollversicherung liegen.