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Mobile Working: Rahmenvereinbarungen Österreichs mit Tschechien und der Slowakei
Ein Überblick
Sowohl mit der Tschechischen Republik als auch als auch mit der Slowakischen Republik ist es nun – neben Deutschland – mit weiteren Nachbarländern gelungen, eine Rahmenvereinbarungen für mobile workers im sozialversicherungsrechtlichen Bereich zu erzielen. Dem Grunde nach entsprechen diese jener, die mit Deutschland geschlossen wurde. Teleworking ist damit in einem bestimmten Ausmaß ohne Wechsel der Sozialversicherungszuständigkeit weiterhin möglich.
1. Die Rahmenvereinbarungen
Die Rahmenvereinbarungen Österreichs mit Tschechien und der Slowakei sind inhaltlich zu jener zwischen Österreich und Deutschland beinahe ident und entspringen den Leitlinien zur Telearbeit der Verwaltungskommission.
Der Geltungsbereich umfasst gewöhnliches grenzüberschreitendes Teleworking bei abhängigen Beschäftigungen. Darunter fällt eine Person, bei der kumulativ die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:
Die abhängige Beschäftigung wird üblicherweise regelmäßig wiederkehrend für denselben Arbeitgeber ausgeübt.
Diese Beschäftigung wird sowohl im Staat, in dem sich die Geschäftsräumlichkeiten des Arbeitgebers oder dessen Betriebsstätte befindet, als auch im Wohnsitzstaat gewöhnlich in der häuslichen Umge...