Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZWF 3, Mai 2020, Seite 121

Der Gesetzgeber in der Krise

Johann Pauer

Die COVID-19-Krise hat nicht nur die Rechtsunterworfenen in ihrem gewohnten Alltag vor große Herausforderungen gestellt, sondern auch den Gesetzgeber. Gesetze und Verordnungen mussten im Eiltempo erlassen werden, detaillierte Begutachtungsverfahren waren aufgrund des Zeitdrucks nicht möglich. Die Krise hat gezeigt, dass der Gesetzgeber grundsätzlich in der Lage ist, auf unvorhersehbare Ereignisse rasch und zielgerichtet zu reagieren. Sie hat aber auch gezeigt, dass sich dieser Zeitdruck zwangsläufig auf die legistische Qualität niederschlägt, was anhand des hier behandelten Beispiels veranschaulicht werden soll.

Vorweg sei klargestellt, dass dieser Beitrag keine Kritik an der Gesetzgebung während der Krise sein soll, die aufgrund der Gesundheitsgefährdung und der damit einhergehenden Ausnahmesituation zweifellos rasch und unbürokratisch zu erfolgen hatte. Es soll lediglich aufgezeigt werden, wie wichtig der manchmal als „langwierig“ bezeichnete Gesetzgebungsprozess mit seinen zahlreichen Stellungnahmen, Begutachtungsprozessen, parlamentarischen Diskussionen etc für die spätere Rechtsanwendung ist.

1. Rasche Reaktion des Gesetzgebers

Nachdem eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung nachgewies...

Daten werden geladen...