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Rechtsschutz gegen COVID-19-Maßnahmen
Die vom Gesetzgeber zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie gesetzten Maßnahmen sind sanktionsbewehrt und bergen – wie in den anderen Beiträgen dieses Heftes im Detail dargelegt – strafrechtliche, insb auch wirtschaftsstrafrechtliche Risiken. Die den möglichen (Straf-)Sanktionen zugrunde liegenden Handlungspflichten und Verbote bewirken durchgängig gravierende Grundrechtsbeschränkungen. Deren Verfassungskonformität ist umstritten und es sind bereits einige Verfahren anhängig, in denen angeordnete Maßnahmen bzw die Bestrafung wegen deren Verletzung bekämpft werden. Zentrale Behauptung ist meist die Unverhältnismäßigkeit des durch die Maßnahme bewirkten Eingriffs, aber daneben bestehen weitere Bedenken. Dieser Beitrag soll einen kursorischen Überblick über die Struktur der angeordneten Maßnahmen geben und die möglichen Rechtsschutzwege dagegen aufzeigen.
1. Struktur der COVID-19-Maßnahmen
Mit dem am kundgemachten COVID-19-Gesetz begann der Gesetzgeber die Erlassung einer Reihe an Maßnahmengesetzen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Der Gesetzgeber sah die Maßnahmen von Beginn an als dringlich an: Schon das genannte erste Sammelgesetz trat bereits wenige Stunden nach seiner Kundmachu...