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ZWF 1, Jänner 2020, Seite 39

Strafbarkeitsvoraussetzungen, Tatmehrheit, Verjährung, Zusammenrechnungsgrundsatz

ZWF 2020/1

§§ 29, 57, 302 StGB

(= RIS-Justiz RS0132829)

Strafbarkeitsvoraussetzungen wie das Nichtvorliegen der Verjährung sind (bei Tatmehrheit) für jede Tat gesondert zu prüfen, woran auch die (allfällige) Anwendung des Zusammenrechnungsgrundsatzes nach § 29 StGB nichts ändert.

Rubrik betreut von: Mario SchmiederNorbert Wess
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