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Konferenz „Die Zurechnung strafbaren Verhaltens zu juristischen Personen“
Am veranstalteten das Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht, das Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht und die Finanzmarktaufsicht an der Wirtschaftsuniversität Wien eine Konferenz zum Thema „Die Zurechnung strafbaren Verhaltens zu juristischen Personen“. Nach der Begrüßung durch Univ.-Prof. Dr. Harald Eberhard (WU Wien), Univ.-Prof. Dr. Robert Kert (WU Wien) und Vorstand Mag. Klaus Kumpfmüller (FMA) erläuterten Vortragende aus Wissenschaft und Praxis die verschiedenen Zurechnungsmodelle strafbaren Verhaltens zu juristischen Personen aus der Perspektive des Kriminalstrafrechts, des Verwaltungsstrafrechts sowie des Kartellrechts. Hierbei wurden insb die Unterschiede und Besonderheiten der bestehenden Verantwortlichkeitsmodelle und Zurechnungsmodelle sowie die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Aspekte diskutiert.
1. Verantwortlichkeitsmodelle
Prof. Dr. Marianne Lehmkuhl (ehemals Hilf, Universität Bern) gab in ihrem Vortrag einen Überblick über die Anforderungen an die Zurechnung des Verhaltens einer natürlichen Person zur juristischen Person im Kriminalstrafrecht und ging hierbei insb auf § 3 VbVG ein. Als Täter der einzelnen S...