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Untreue wegen Kostenübernahme von Organschutzmaßnahmen?
Entscheidungsbesprechung zu OLG Wien 21. 11. 2019, 17 Bs 6/19k
Die gegenständliche – in jeder Hinsicht bemerkenswerte – Entscheidung des OLG Wien vom , 17 Bs 6/19k, brachte ein langwieriges Ermittlungsverfahren zu einem für die Beschuldigten und in der Folge nicht rechtskräftig Angeklagten erfreulichen Ende.
1. Zum Verfahrensgang
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen ein Kreditinstitut (KI), dessen Vorstandsmitglieder und die für den (ehemaligen) Vorstandsvorsitzenden, im maßgeblichen Zeitraum Aufsichtsratsvorsitzenden bzw Konsulenten (ARV/Konsulent) des KI wegen einer konkret bestehenden Gefährdungslage durch das KI übernommenen Personenschutzkosten. Die Umstände, welche die konkrete Gefährdung ausgelöst haben, wurzelten in dem Kursverfall der Zertifikate eines Immobilienfonds im Sommer 2007 und dem damit einhergehenden medialen und öffentlichen Interesse. Die Personenschutzkosten wurden von der Finanzbehörde im Zuge einer Betriebsprüfung beim KI als Betriebsausgabe anerkannt.
Den Anfangsverdacht für eine mögliche Untreue der genannten Organe zulasten des KI (§ 153 Abs 1 und 3 Fall 2 StGB) lieferten die Rechnungen einer Detektivagentur, die im Zuge der Betriebsprüfung des KI für die Jahre 2003 bis 2009 aufgefunden wurden. Die Rechnungen wurden auf d...