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Besetzungen im öffentlichen Dienst und in staatsnahen Unternehmen
Ausschreibung und Schadenersatz
Im öffentlichen Bereich sind bei der Vergabe von Arbeitsplätzen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen. Dabei geht es zum einen um Ausschreibungspflichten und zum anderen um Diskriminierungsverbote. Da beide Aspekte der Objektivierung von Besetzungsvorgängen dienen, gibt es zwischen ihnen durchaus Verbindungen.
1. Ausschreibungspflichten
Das Stellenbesetzungsgesetz regelt die Bestellung von Mitgliedern des Leitungsorgans (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer) von Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen. Nach der Rechtsprechung spricht dabei manches dafür, dass das Stellenbesetzungsgesetz den weiten Begriff „Unternehmungen“ nach Art 126b Abs 2 B-VG übernommen und nur in Bezug auf das Vorliegen einer eigenen Rechtspersönlichkeit als Voraussetzung noch klargestellt hat.
Unter den Anwendungsbereich des Stellenbesetzungsgesetzes fallen daher staatsnahe Unternehmen. Dies sind im Wesentlichen solche, bei denen eine Gebietskörperschaft mit mindestens 50 % des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die eine Gebietskörperschaft durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht. Überdies kann die Anwendbarkeit des Stellenbesetzungsgesetzes noch durch Sondergesetze erwe...