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ZWF 2, März 2022, Seite 79

Bedeutung einer Selbstanzeige im Rahmen der freien Beweiswürdigung

ZWF 2022/24

§ 29 FinStrG

Auch wenn die Selbstanzeige nicht (für sich) den Beweis für ihre Richtigkeit gibt, bewirkt die Einbeziehung dieser Erklärung (als Urkunde) in beweiswürdigende Erwägungen keinen die Zulässigkeit der Revision begründenden Verfahrensmangel. Zutreffend ist, dass (bloß) aus der Erstattung einer Selbstanzeige nicht auf Vorsatz zu schließen ist (vgl ). Die Selbstanzeige legte aber – unbestritten – den Vorgang der objektiven Hinterziehung offen. Aus diesen unstrittigen äußeren Umständen der Tat können aber auch Schlüsse auf die subjektive Tatseite gezogen werden.

Stützt das Finanzamt die Wiederaufnahme auf den Umstand, dass ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht erklärt worden und für das Finanzamt erst aufgrund der Selbstanzeige neu hervorgekommen waren, wird der der Wiederaufnahme zugrunde liegende Tatsachenkomplex hinreichend bezeichnet.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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