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Betrugskonzept; Schadenshöhe
ZWF 2022/17
(= RIS-Justiz RS0133829)
Ein Verhalten, durch das der Getäuschte dem Täter ein – zu dessen Betrugskonzept gehörendes – Verhalten gestattet, das den schon bei Vornahme der Täuschung von einem konkreten Schädigungs- und Bereicherungsvorsatz umfassten Schadenseintritt auslöst, ist tatbestandsmäßig iSd § 146 StGB. So umfasst der tatbestandsmäßige Schaden bei betrügerischer Verleitung zum Abschluss von Mobilfunkverträgen samt Ausfolgung von SIM-Karten und Mobiltelefonen auch die durch anschließende Verwendung der SIM-Karten durch Dritte entstandenen (nicht beglichenen) Verbindungsentgelte, wenn der Täter zum Täuschungszeitpunkt einen entsprechenden Bereicherungs- und Schädigungsvorsatz hatte.