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Begriff der Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe
ZWF 2020/21
; Schmutzer, Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG, BFGjournal 2020, 91; Winkler, ZWF 2020, 100
Der Begriff der Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe des § 29 Abs 6 FinStrG ist ein eigener Begriff des FinStrG und nach dem Gesetzeszweck, wie der in den zitierten Materialien zum Ausdruck kommt, auszulegen. Dabei handelt es sich um tatsächliche Vorgänge, aufgrund derer der Selbstanzeiger oder die Person, für die die Selbstanzeige erstattet wird, in Kenntnis und bei Würdigung der Sachlage mit der Tatentdeckung rechnen müsste.
Siehe zur Entscheidung in diesem Heft ausführlich Winkler, Praxiskommentar zu – Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG, ZWF 2020, 100.