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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3888-1

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 5 Arbeitslöhne

Anhang I (Auszug)

LOHNORDNUNG

Beschäftigungsgruppeneinteilung

I.

Vizepolier

(Hauptgerüster, Hauptpartieführer im Straßenbau, Hilfspolier)

II.

Facharbeiter

(das sind Arbeitnehmer, die in ihrem erlernten Beruf beschäftigt werden bzw. für die Beschäftigung in diesem Beruf als Facharbeiter vermittelt oder aufgenommen wurden):

a)

Vorarbeiter,

b)

Facharbeiter.

III.

Angelernte Bauarbeiter

(das sind für besondere Arbeiten qualifizierte Arbeiter):

a)

Asphaltierervorarbeiter,

Baggerführer,

Drittelführer,

Düsenführer von Mörtelspritzmaschinen,

Eisenbahnoberbauvorarbeiter,

Führer von motorisch betriebenen Turm- und Derrick-Kränen,

Führer von Grädern, Straßenfertigern und Zugmaschinen mit einer Motorenleistung von 90 PS und darüber,

Führer von Lastkraftwagen mit mehr als 10 t Eigengewicht,

Führer von Großraumfahrzeugen ab 7,5 t Nutzlast,

Führer von Raupenfahrzeugen mit einem Eigengewicht von 10 t und darüber,

Führer von Schrägaufzügen und Seilbahnen, wenn diese Verkehrsmittel zur Personenbeförderung zugelassen sind,

Kabelkranführer,

Partieführer im Straßenbau,

Sprengmeister (Sprengbefugter laut Sprengarbeiten-Verordnung),

b)

Führer von Zugmaschinen mit einer Motorenleistung von 45 PS und darüber,

Führer von Lastkraftwagen mit m...

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