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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3888-1

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 3 Überstunden-, Sonntags-, Feiertags-, Nacht- und Schichtarbeit

Übersicht der Kommentierung


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I.
Überstunde und Mehrstunde
 
A.
Mehr-, Einarbeitungs- und Überstunden
15
 
B.
Teilzeit
6–b 8b
 
C.
Anordnung von Überstunden
914
 
D.
Entlohnung von Mehr-, Einarbeitungs- und Überstunden
II.
Sonntagsarbeit
1620
III.
Feiertagsarbeit
21a–a 25a
IV.
Nachtarbeit
2629
V.
Schichtarbeit
3033

I.  Überstunde und Mehrstunde

A. Mehr-, Einarbeitungs- und Überstunden

1

Überstundenarbeit liegt nach § 6 AZG vor, wenn entweder

  • die Grenzen der gesetzlich zulässigen wöchentlichen Normalarbeitszeit überschritten werden oder

  • die tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird.

Wird in einer Woche an einem Tag die tägliche Normalarbeitszeit überschritten, führt dies nicht zu einer Doppelbetrachtung bei der wöchentlichen Normalarbeitszeit.

Beispiel:

An einem Montag wird die tägliche Normalarbeitszeit überschritten, an den anderen Tagen nicht. Durch diese am Montag geleisteten Überstunden wird letztlich auch die wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten. Überstunden fallen n...

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

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