TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3888-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 29 Unterentlohnung

Christoph Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Systematik der Strafbestimmung zur Unterentlohnung
13
II.
Mindestentgelt nach dem Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe
4
III.
Mindestentgelt nach dem Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie
5

I. Systematik der Strafbestimmung zur Unterentlohnung

1

Folgende Prüfschritte sind für die Feststellung einer Mindestentgeltunterschreitung iSd § 29 Abs 1 LSD-BG erforderlich:

1.

Welches Mindestentgelt gebührt dem Arbeitnehmer?

2.

Unterschreitet das vom Arbeitgeber bezahlte Entgelt dieses Mindestentgelt?

Ergibt sich aus diesen zwei Schritten die Verwirklichung des Tatbildes, ist in einem dritten Schritt zu prüfen, ob der Arbeitgeber durch eine verspätete Entgeltzahlung einen Strafaufhebungsgrund (§ 29 Abs 2 und 3 LSD-BG) verwirklicht hat und damit letztlich nicht strafbar ist.

2

Das Mindestentgelt ergibt sich aus Gesetz, Verordnung oder KollV, wobei der KollV letztlich die alles entscheidende Rechtsquelle ist, weil er auch für die gesetzlich zustehenden Ansprüche die alleinige Bere...

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.