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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3888-1

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 20 Fahrtauslagen und sonstige Kosten

Christoph Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Fahrtkosten
 
A.
Sonstige Dienstreise
1–a 3a
 
B.
Dienstreise auf eine Baustelle
4, 5
 
C.
Abgabenrechtliche Behandlung
6a, a 6a
II.
Sonstige Kosten
7

I. Fahrtkosten

A. Sonstige Dienstreise

1

Der Anspruch auf einen Fahrtkostenersatz steht nur bei der sonstigen Dienstreise zu (zur Dienstreise auf eine Baustelle siehe unten).

2

Der Ersatzanspruch umfasst die belegmäßig nachgewiesenen Kosten.

3

Benutzt der Angestellte sein eigenes Fahrzeug, kann er dafür ein Kilometergeld verrechnen, wenn die Benutzung vereinbart war. Das Kilometergeld beträgt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
  • für Motorfahrräder und Motorräder
24 Cent je km,
  • für Personen- und Kombinationskraftwagen
42 Cent je km.

Die in § 10 Abs 4 RGV vorgesehene Erhöhung des Taggeldes um 5 Cent je km und Mitfahrer kommt hingegen nicht zur Anwendung, weil der Text des KollV auf die in (§ 10 Abs 3 RGV) geregelten Elemente Kilometergeld für Motorfahrräder, Motorräder sowie für Personen- und Kombinationskraftwagen verweist, die übrigen Regelungen der RGV hingegen nicht übernommen werden.

3a

Anstelle des Kilometergeldes kann der Angestellte ihm tatsächlich entstandene Parkgebühren verrechnen. Dieser Bestimmung kommt daher praktisch in Ballu...

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