TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3888-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 13d Fälligkeit der Abfertigung nach den §§ 23 und 23a AngG

Christoph Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Gesetzliche Grundlagen
1
II.
Regelung im Kollektivvertrag
2, 3

I. Gesetzliche Grundlagen

1

Die Fälligkeit der Abfertigung alt ist in § 23 Abs 4 AngG geregelt. Nach der gesetzlichen Regelung haben Angestellte – sofern sie einen Anspruch auf eine Abfertigung alt haben – Anspruch auf sofortige Auszahlung von drei Monatsentgelten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der (allfällige) Rest der Abfertigung wird in monatlichen Raten fällig, die ab dem vierten Monat im Voraus zu bezahlen sind.

II. Regelung im Kollektivvertrag

2

Der KollV modifiziert die gesetzliche Regelung, dahingehend, dass die ersten sechs Monatsentgelte mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden. Der (allfällige) Rest der Abfertigung wird in monatlichen Raten fällig, die ab dem siebenten Monat im Voraus zu bezahlen sind.

Beispiel:

Beispiel: Angestellter mit Anspruch auf neun Monatsentgelte, Arbeitsverhältnis endet am 30.9.

Lösung: Sechs Monatsentgelte werden mit 30.9. fällig, das siebente am 1.4. des Folgejahres, das achte am 1.5. und das letzte am 1.6.

3

Die Bestimmung ist nicht so zu lesen, dass der Arbeitgeber von der Zahlung in Teilbeträgen Geb...

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.