Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3888-1

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 12 Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss (13. und 14. Gehalt)

Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1, 2
II.
Anspruch bei aufrechtem Arbeitsverhältnis
 
A.
Bemessungsgrundlage
34
 
B.
Fälligkeit
58
 
C.
Höhe
911
 
D.
Anrechnung überkollektivvertraglicher Leistungen
III.
Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
13, 14

I.  Allgemeines

1

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld (13. Gehalt) oder einen Urlaubszuschuss (14. Gehalt); dieser richtet sich vielmehr nach den kollv-lichen Bestimmungen. Die Regelung des § 16 AngG begründet somit keinen Anspruch auf eine Remuneration (, Arb 8806). Dass praktisch alle KollV Sonderzahlungen vorsehen, hängt mit der steuerlichen Begünstigung zusammen (§ 67 Abs 1 und 2 EStG).

2

Anders als für die Arbeiter sind die Bestimmungen zum Urlaubszuschuss nicht gesetzlich (im BUAG) geregelt, sondern finden sich im KollV.

II. Anspruch bei aufrechtem Arbeitsverhältnis

A. Bemessungsgrundlage

3

Grundsätzlich ist der Sonderzahlung jenes Gehalt zugrunde zu legen, das in dem Monat gebührt, für das in § 12 Z 5 KollV Bauindustrie/Baugewerbe die Auszahlung vorgesehen ist. Vorrückungen des Angestellten führen daher nicht dazu, dass die Sonderzahlung aliquotiert wird, sondern ...

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