Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3888-1

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 9 Begriffsbestimmungen

Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


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I.
Systematische Stellung des § 9
1
II.
Vordienstzeiten
2, 3
III.
Einzelfälle
 
A.
Gehilfen (A2) – Fachkräfte (A3)
4
 
B.
Fakturanten (A2) – Sekretärinnen (A3)
5
 
C.
Bautechniker (A3) – Bauleiter (A4)
6
 
D.
Bauleiter (A4 – A5)
 
E.
Prokuristen
 
F.
Meister und Poliere
7
 
G.
Gewerberechtliche Geschäftsführer
IV.
Verfallsbestimmung – Nichteinstufung als Bauleiter
8, 9

I. Systematische Stellung des § 9

1

In § 9 finden sich die Abgrenzung der einzelnen Beschäftigungsgruppen, also die konkrete Beschreibung der Gruppen A1 bis A5 und M1/P1 bis OM/HP. Die Frage nach der Feststellung des Gruppenalters ist hingegen mit Hilfe der §§ 10 und 11 zu klären. Allgemeine Bestimmungen für alle Beschäftigungsgruppen finden sich in § 8.

II.  Vordienstzeiten

2

Mit Ausnahme der Gruppe A1 ist für die Einreihung in eine bestimmte Gruppe entweder eine bestimmte Vorbildung, eine bestimmte Berufspraxis oder eine Kombination aus beidem erforderlich. Die Vordienstzeiten können nicht in allen Fällen bei irgendeinem Arbeitgeber erbracht werden, sondern müssen vereinfachend gesagt aus den Bereichen Baugewerbe/Bauindus...

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

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