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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

6. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7073-3888-1

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 2C Zulassung der Arbeitszeiteinteilung „kurze/lange Woche“ oder „lange/lange/kurze Woche“

Christoph Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


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I.
Voraussetzungen für die Anwendung der Modelle
15
II.
Grundmodell kurze/lange Woche
 
A.
Einarbeitung
611
 
B.
Konsum
11a11d
III.
Grundmodell lange/lange/kurze Woche
IV.
Verbindung mit anderen Modellen

I. Voraussetzungen für die Anwendung der Modelle

1

Die Arbeitszeitmodelle „kurze/lange Woche“ und „lange/lange/kurze Woche“ bedürfen einer Vereinbarung. Diese Vereinbarung erfolgt in Betrieben mit Betriebsrat über eine Betriebsvereinbarung und in Betrieben ohne Betriebsrat mit schriftlichen gleichlautenden Einzelvereinbarungen.

2

Der Durchrechnungszeitraum beträgt bis zu 52 Wochen; für Minderjährige siehe die Ausführungen bei § 2 Rz 43–47.

3

Das Arbeitszeitmodell „kurze/lange Woche“ und das Arbeitszeitmodell „lange/lange/kurze Woche“ können mit dem Arbeitszeitmodell „Einarbeitung in Verbindung mit Feiertagen“ (§ 2E KollV Bauindustrie/Baugewerbe) kombiniert werden. Dies ermöglicht die Ausdehnung der Arbeitszeit pro Woche um insgesamt weitere drei Stunden.

4

Muster für eine Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung

Zwis...

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

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