Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3888-1

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Kollektivverträge der Bauwirtschaft (6. Auflage)

Vor § 1

1

Zu folgenden – gelegentlich in anderen KollVen normierten Themen – finden sich im KollV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie keine Bestimmungen:

  • Jubiläumsgeld: Soweit nicht innerbetrieblich geregelt, besteht kein Anspruch auf ein solches.

  • Stundenteiler: 1/169, sofern im KollV für einen bestimmten Anspruch nicht 1/146 vorgesehen ist.

  • Probezeit: Diese muss – wenn eine solche gewünscht ist – einzelvertraglich vereinbart werden.

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

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