Wiesinger
Kollektivverträge der Bauwirtschaft
Kurzkommentar
6. Aufl. 2020
ISBN: 978-3-7073-3888-1
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Kollektivverträge der Bauwirtschaft (6. Auflage)
S. 2905. Beschäftigungsgruppeneinteilung
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I. | Vizepolier | |
(Hauptgerüster, Hauptpartieführer im Straßenbau, Hilfspolier) | ||
II. | Facharbeiter | |
(das sind Arbeitnehmer, die in ihrem erlernten Beruf beschäftigt werden bzw. für die Beschäftigung in diesem Beruf als Facharbeiter vermittelt oder aufgenommen wurden): | ||
a) | Vorarbeiter, | |
b) | Facharbeiter. | |
III. | Angelernte Bauarbeiter | |
(das sind für besondere Arbeiten qualifizierte Arbeiter): | ||
a) | Asphaltierervorarbeiter, | |
Baggerführer, | ||
Drittelführer, | ||
Düsenführer von Mörtelspritzmaschinen, | ||
Eisenbahnoberbauvorarbeiter, | ||
Führer von motorisch betriebenen Turm- und Derrick-Kränen, | ||
Führer von Grädern, Straßenfertigern und Zugmaschinen mit einer Motorenleistung von 90 PS und darüber, | ||
Führer von Lastkraftwagen mit mehr als 10 t Eigengewicht, | ||
Führer von Großraumfahrzeugen ab 7,5 t Nutzlast, | ||
Führer von Raupenfahrzeugen mit einem Eigengewicht von 10 t und darüber, | ||
Führer von Schrägaufzügen und Seilbahnen, wenn diese Verkehrsmittel zur Personenbeförderung zugelassen sind, Kabelkranführer, | ||
Partieführer im Straßenbau, | ||
Sprengmeister (Sprengbefugter laut Sprengarbeiten-Verordnung), | ||
b) | Führer von Zugmaschinen mit einer Motorenleistung von 45 PS und darüber, | |
Führer von Lastkraft... |