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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3888-1

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Dokumentvorschau
Kollektivverträge der Bauwirtschaft (6. Auflage)

S. 2762.3. Mustervereinbarung für echte Praktikanten

VEREINBARUNG

Parteien

Unternehmen: …

Sitz: …

Praktikant: …

wohnhaft: …

Beginn und Ende des Praktikums

Als Beginn des Praktikums wird … (Datum) vereinbart.

Das Praktikum endet spätestens am … (Datum).

Eine vorzeitige Beendigung des Praktikums ist von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.

Ort des Praktikums


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Die Ausbildung im Bereich des Praktikums erfolgt am oben angegebenen Sitz des Unternehmens. Der für den Ausbildungszweck erforderliche Einsatz auf Baustellen erfolgt auf Baustellen, auf denen das Unternehmen tätig ist.
ODER
Die Ausbildung erfolgt auf Baustellen, auf denen das Unternehmen tätig ist. Die Anreise zur Baustelle erfolgt selbständig.
ODER
Die Ausbildung erfolgt auf Baustellen, auf denen das Unternehmen tätig ist. Für den Transfer zwischen Baustelle und ständig ortsfestem Betrieb sorgt das Unternehmen.

Keine Arbeitspflicht, Einsatzzeit und Taschengeld

Der Praktikant wird nicht in das Unternehmen eingegliedert und es trifft ihn keine Arbeitspflicht.

Der Praktikant ist an keine Arbeitszeit gebunden. Dem Ausbildungszweck kann dieses Praktikantenverhältnis aber regelmäßig nur dann gerecht werden, wenn der Praktikant während der...

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

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