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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3888-1

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 5 Evaluierung

Übersicht


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I.
Geltungsbereich
2–4
II.
Durchrechnung
5–7
III.
Zeitgutschrift
 
A.
Entstehen der Zeitgutschrift
8–10
 
B.
Konsum der Zeitgutschrift
11–14
IV.
Steuer- und beitragsrechtliche Fragen
15

1

Die Höchstgrenzen der Arbeitszeit weisen drei Schranken auf:

Während die ersten beiden Schranken fix sind, kann beim dritten der Durchrechnungszeitraum (von gesetzlich 17 Wochen) durch KollV verlängert werden. Hintergrund dieser Regelung ist Art 16 Arbeitszeit-RL, nach dem der Durchrechnungszeitraum zwar nicht vom nationalen Gesetzgeber, wohl aber durch KollV verlängert werden kann.

I. Geltungsbereich

2

Der Zusatz-KollV kommt nicht automatisch zur Anwendung. Voraussetzung ist vielmehr in Betrieben mit Betriebsrat der Abschluss einer Betriebsvereinbarung. In Betrieben ohne Betriebsrat kann eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft getroffen werden; eine Individualvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist nicht ausreichend.

3

Muster für eine Betriebsvereinbarung

BETRIEBSVEREINBARUNG zur Anwendung des Jahresarbeitszeitmodells

Zwischen der Firmen...

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

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