Kollektivverträge der Bauwirtschaft
6. Aufl. 2020
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S. 2431.5. Zusatz-Kollektivvertrag vom in der Fassung vom zur Regelung der Arbeitsbedingungen auf der Arlberg-Schnellstraße in der Teilstrecke von St. Anton am Arlberg bis Langen am Arlberg (Arlberg-Schnellstraße, Tunnelstrecke) sowie Flirsch–Ost bis St. Anton am Arlberg und Dalaas–West und auf der Teilstrecke von Langen bis Danöfen
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Bauindustrie, der Bundesinnung Bau einerseits, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits, zum Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe in seiner geltenden Fassung
Fachverband der Bauindustrie
Bundesinnung Bau
Österreichischer Gewerkschaftsbund – Gewerkschaft Bau–Holz