Kollektivverträge der Bauwirtschaft
6. Aufl. 2020
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S. 2261.2. Kollektivvertrag über die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern
abgeschlossen zwischen den Bundesinnungen der Baugewerbe, der Zimmermeister und der Steinmetzmeister, sowie dem Fachverband der Bauindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten andererseits.