Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur Zulässigkeit von Parteispenden aus korruptionsstrafrechtlicher Sicht
Parteispenden sind derzeit aufgrund aktueller Aufdeckungen in aller Munde. Neben zahlreichen Medienberichten führen die Staatsanwaltschaften, allen voran die WKStA, mehrere Verfahren, die sich zumindest auch um (vermeintlich) illegale Parteispenden drehen. Aus diesem Anlass soll dieser Beitrag – auch als Fortsetzung eines ähnlichen Beitrags der Autoren zur Zulässigkeit von Parteispenden aus wirtschaftsstrafrechtlicher Sicht – das Thema Parteienfinanzierung vertiefend aus korruptionsstrafrechtlicher Sicht abhandeln.
1. Grundsätzliches
Für die Zwecke dieses Beitrags sollen zwei Fälle unterschieden werden:
Ein geringer, im Ergebnis aber doch spürbarer Teil der Parteienfinanzierung findet über Zahlungsschnittstellen auf den Websites der wahlwerbenden Parteien statt, die schnelle und unkomplizierte Spenden für jedermann ermöglichen. Diese Spenden werden getätigt, ohne dass je ein direkter Kontakt zu einem Parteifunktionär oder gar Amtsträger stattfindet.
Hiervon sind Parteispenden zu unterscheiden, die nach Absprache mit einem der Partei zugehörigen Amtsträger erfolgen.
Bei beiden Konstellationen wird in diesem Beitrag angenommen, dass die Parteispende ohne inhaltlichen Konnex zu einem konk...