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Beschwerdemöglichkeit bei Rechtssphärenverletzung trotz fehlender Zustellung des Bescheids
ZWF 2020/50
§ 152 FinStrG; Art 2 StGG; Art 7 B-VG
Kommt einer Erledigung Bescheidqualität zu und besteht für eine Person, welcher der Bescheid nicht zugestellt wurde, die Möglichkeit, durch den Bescheid in der Rechtssphäre verletzt zu sein, ist diese Person grundsätzlich beschwerdeberechtigt. Verwehrt das BFG die Beschwerdemöglichkeit gegen eine Enunziation (Bescheidqualität), welche dem Beschwerdeführer nicht zugestellt wurde, ohne nachvollziehbare Begründung, hat es seine Entscheidung mit Willkür belastet (Verletzung des Gleichheitssatzes gem Art 2 StGG und Art 7 B-VG).