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ZWF 5, September 2020, Seite 271

Abgabenerhöhung bei Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen

ZWF 2020/47

§ 29 Abs 6 FinStrG; § 116 BAO

Im Rahmen der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG ist die Frage des Vorliegens eines Finanzvergehens eine Vorfragenprüfung nach § 116 BAO und fällt damit genauso in den Aufgabenbereich einer Entscheidungskompetenz der Abgabenbehörde wie die Prüfung der Frage des Vorliegens von hinterzogenen Abgaben iZm einer verlängerten Festsetzungsfrist (§ 207 Abs 2 BAO).

Bei einer objektiv feststehenden Verkürzung von Umsatzsteuer im Voranmeldungszeitraum ist lediglich festzustellen, dass eine Entrichtungsverpflichtung bedingt vorsätzlich verletzt wurde. Eine Festlegung hinsichtlich Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG oder Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lit a FinStrG ist nicht erforderlich.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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