Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenerhöhung bei Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen
ZWF 2020/47
Im Rahmen der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG ist die Frage des Vorliegens eines Finanzvergehens eine Vorfragenprüfung nach § 116 BAO und fällt damit genauso in den Aufgabenbereich einer Entscheidungskompetenz der Abgabenbehörde wie die Prüfung der Frage des Vorliegens von hinterzogenen Abgaben iZm einer verlängerten Festsetzungsfrist (§ 207 Abs 2 BAO).
Bei einer objektiv feststehenden Verkürzung von Umsatzsteuer im Voranmeldungszeitraum ist lediglich festzustellen, dass eine Entrichtungsverpflichtung bedingt vorsätzlich verletzt wurde. Eine Festlegung hinsichtlich Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG oder Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lit a FinStrG ist nicht erforderlich.