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ZWF 5, September 2020, Seite 270

Günstigkeitsvergleich und Strafdrohungen

ZWF 2020/43

§ 4 Abs 2 FinStrG

Sieht die Normenlage zur Tatzeit eine höhere Freiheitsstrafe als jene zum Urteilszeitpunkt vor, ist diese jedenfalls günstiger. Daneben bestehende unterschiedliche Geldstrafdrohungen sind, auch wenn es sich um die primären Strafen handelt, im Hinblick darauf bedeutungslos.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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