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Günstigkeitsvergleich und Strafdrohungen
ZWF 2020/43
Sieht die Normenlage zur Tatzeit eine höhere Freiheitsstrafe als jene zum Urteilszeitpunkt vor, ist diese jedenfalls günstiger. Daneben bestehende unterschiedliche Geldstrafdrohungen sind, auch wenn es sich um die primären Strafen handelt, im Hinblick darauf bedeutungslos.