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ZWF 5, September 2020, Seite 262

Verbandsverantwortlichkeit

ZWF Redaktion

VbVG

Steininger, VerbandsverantwortlichkeitsgesetzVbVG2 (2020)

Mit dem seit 2006 geltenden VbVG rückten erstmals juristische Personen in den Mittelpunkt strafrechtlicher Haftung. Seitdem hat sich die VbVG-Landschaft nachhaltig verändert. War die Thematik anfänglich auf Kriminalstrafrecht und Finanzstrafrecht begrenzt, so betrifft das VbVG mittlerweile so gut wie alle Rechtsbereiche, die sich in strukturell vergleichbarer Weise mit der Haftung von juristischen Personen befassen, insb im Hinblick auf die Thematik, unter welchen Voraussetzungen diese für ein Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter und Entscheidungsträger einzustehen haben. Dem trägt die zweite Auflage des VbVG-Kommentars Rechnung. Systematisch und leicht verständlich aufbereitet bietet die umfassende Kommentierung nicht nur eine fundierte und tiefgehende Gesamtdarstellung des Gesetzes, sondern wertet auch alle wesentlichen Entscheidungen der Rechtsprechung (neben OGH auch VfGH, VwGH, BVwG und BFG) aus und bietet zudem einen Überblick zur mittlerweile erheblich angewachsenen Literatur.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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