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Schutz geistigen Eigentums, Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Sicherstellung
Adocker, Zivilrechtliche Hausdurchsuchung und Beweissicherung nach Enforcement Directive und § 151b PatG, ecolex 2020, 669
Die Rechtsdurchsetzungsrichtlinie der EU sieht Maßnahmen vor, um im Bereich des geistigen Eigentums bei potenziellen Rechtsverletzungen ua einstweilige Maßnahmen zur Sicherung von Beweisen durchsetzen zu können. Innerstaatlich umgesetzt wurde die RL im Patentrecht in § 151b PatG. Die Erfahrungen mit Hausdurchsuchungen und Beweissicherungen nach dieser Bestimmung in der Praxis sind Gegenstand dieses Beitrags.
Hinweis: IZm mit Privatanklagedelikten nach dem UrhG, MarkSchG, MuSchG, GMG und UWG siehe auch Engin-Deniz, Beschlagnahme und Sicherung von Beweismitteln im Fall der Verletzung von IP-Rechten, ecolex 2020, 673.