zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZWF 5, September 2020, Seite 262

Schutz geistigen Eigentums, Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Sicherstellung

ZWF Redaktion

§ 151b PatG

Adocker, Zivilrechtliche Hausdurchsuchung und Beweissicherung nach Enforcement Directive und § 151b PatG, ecolex 2020, 669

Die Rechtsdurchsetzungsrichtlinie der EU sieht Maßnahmen vor, um im Bereich des geistigen Eigentums bei potenziellen Rechtsverletzungen ua einstweilige Maßnahmen zur Sicherung von Beweisen durchsetzen zu können. Innerstaatlich umgesetzt wurde die RL im Patentrecht in § 151b PatG. Die Erfahrungen mit Hausdurchsuchungen und Beweissicherungen nach dieser Bestimmung in der Praxis sind Gegenstand dieses Beitrags.

Hinweis: IZm mit Privatanklagedelikten nach dem UrhG, MarkSchG, MuSchG, GMG und UWG siehe auch Engin-Deniz, Beschlagnahme und Sicherung von Beweismitteln im Fall der Verletzung von IP-Rechten, ecolex 2020, 673.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
Daten werden geladen...