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Missbrauch der Amtsgewalt, Falschbeurkundung im Amt, Realkonkurrenz, Überschreitung der Anklage, Nichtigkeit
ZWF 2020/35
§§ 302, 311 StGB; § 281 Abs 1 Z 8 StPO
(= RIS-Justiz RS0133109 und RS0133110)
Echte Realkonkurrenz zwischen § 302 StGB und § 311 StGB ist möglich (zB wenn die Falschbeurkundung der Verschleierung eines zuvor begangenen Missbrauchs der Amtsgewalt dient). Ein Schuldspruch wegen einer durch Unterfertigung einer Niederschrift verwirklichten Falschbeurkundung im Amt überschreitet nicht die Anklage, wenn im Urteilstenor (auch) Teile der Niederschrift als falsch bezeichnet werden, die in der Anklageschrift nicht genannt sind.