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ZWF 5, September 2020, Seite 226

Umsetzung der PIF-Richtlinie im StGB

Neue Tatbestände zum Schutz der finanziellen Interessen der EU

Lucia Holländer und Robert Kert

Im Dezember 2019 wurde die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (PIF-RL) im StGB umgesetzt, nachdem bereits zuvor die Umsetzung im Finanzstrafrecht durch das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 erfolgt war. Zur Umsetzung der PIF-RL im StGB wurden zwei neue Tatbestände in das StGB eingefügt, die gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtete Handlungen unter Strafe stellen (§§ 168c, 168d StGB).

1. Änderungen im StGB

Im Jahr 2017 verabschiedeten der Rat und das Europäische Parlament die RL (EU) 2017/1371 (PIF-RL), die das Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften aus dem Jahr 1995 (PIF-Übereinkommen) samt den dazugehörigen Protokollen ersetzte. Sie legt Mindestvorschriften für den strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der EU durch die Mitgliedstaaten fest. Die RL verpflichtet die Mitgliedstaaten, nicht nur den Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union in ihren nationalen Rechtsordnungen als Straftat zu umschreiben, sondern enthält auch Bestimmungen über Geldwäsche, Bestechung und Bestechlichkeit sowie die vorsätzliche missbräuchliche Verwendung...

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