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ZWF 3, Mai 2021, Seite 129

Wahrnehmung der Verteidigung des Verbandes nach Eintritt des Konkurses über dessen Vermögen

ZWF 2021/40

§ 28a Abs 2 FinStrG

; Hilber, BFG-Erkenntnisse kurz & bündig, AFS 2021, 20

Gem § 2 Abs 2 IO wird durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens das gesamte der Exekution unterworfene Vermögen, das dem Schuldner zu dieser Zeit gehört oder dass er während des Insolvenzverfahrens erlangt, dessen freier Verfügung entzogen. Ein Insolvenzverwalter tritt in einem Konkursverfahren nur insoweit als gesetzlicher Vertreter an die Stelle des Gemeinschuldners, als Aktiv- oder Passivbestandteile des Insolvenzverfahrens betroffen sind.

Die Vertretung der insolventen GmbH in ihrem Finanzstrafverfahren obliegt weiterhin dem Geschäftsführer als Liquidator, der berechtigt ist, sich im Finanzstrafverfahren des Verbandes eines Verteidigers für diese zu bedienen.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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