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ZWF 3, Mai 2021, Seite 116

Inkongruenzen im Finanzstrafrecht – Verbandsverantwortlichkeit und Beschuldigtenrechte (Rechtsmittellegitimation)

Elisabeth Köck

Dieser Beitrag befasst sich mit den Wertungswidersprüchen und Inkonsistenzen im Finanzstrafrecht im Vergleich zum gerichtlichen Strafrecht. Dabei werden punktuell die Bereiche Verbandsverantwortlichkeit in Bezug auf die Rechtsmittellegitimation und Hausdurchsuchung hinsichtlich Beschwerdelegitimation analysiert. Nach einem kurzen Überblick über das Verfahren gegen Verbände bei Gericht und bei der Verwaltungsbehörde (Finanzstrafbehörde) wird der Frage nachgegangen, ob zwischen dem gerichtlichen und dem finanzstrafbehördlichen Verbandsstrafverfahren mit Blick auf die Beschuldigtenrechte Inkongruenzen bestehen.

1. Entwicklung

Mit trat das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) in Kraft. Auch wenn die Anwendungshäufigkeit des VbVG im Bereich der Gerichte erstaunlich gering ist, hat die Verbandsverantwortlichkeit auf dem Gebiet des Finanzstrafrechts doch eine beachtliche praktische Relevanz erlangt. Dies zeigt sich, wenn man die verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren (vor dem Spruchsenat und dem Einzelbeamten) miteinbezieht.

2. Verfahren gegen Verbände bei Gericht/bei der Verwaltungsbehörde

Nach § 195 Abs 3 FinStrG gelten für Verfahren wegen (gerichtlich strafbaren) Finanzvergehen, soweit im FinStrG nichts Besonderes vorgeschrieben ist, die Bestim...

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