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Arbeitsgemeinschaften; Bietergemeinschaften; bezweckte Wettbewerbsbeschränkung; wettbewerbsbeschränkende Absprachen
§ 1 KartG; Art 101 AEUV
Artmann, Zur kartellrechtlichen Beurteilung von Arbeits- oder Bietergemeinschaften, ecolex 2021, 236
Obwohl Angebote von Arbeits- oder Bietergemeinschaften in aller Regel eine Abstimmung S. 111 über den Gegenstand und den Preis der gelieferten Ware oder Leistung beinhalten, beurteilt die Europäische Kommission diese keineswegs generell als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung. Vielmehr ist bei Produktionsvereinbarungen, die auch den gemeinsamen Vertrieb der gemeinsam hergestellten Produkte umfassen, zu prüfen, ob die gemeinsame Festsetzung des Verkaufspreises für die gemeinsame Produktion in dem Sinne erforderlich ist, dass andernfalls kein Anreiz für die Parteien bestünde, die Produktionsvereinbarung überhaupt zu schließen.