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Bestechung; Vorteilsgewährung; Mittelsmann
ZWF 2021/31
(RIS-Justiz RS0133490)
Indirekte Vorteilsgewährung an den Amtsträger (etwa über einen Mittelsmann) begründet nicht unmittelbare, sondern – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – Bestimmungstäterschaft nach § 12 Fall 2 StGB.