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ZWF 3, Mai 2021, Seite 109

Bestechung; Vorteilsgewährung; Mittelsmann

ZWF 2021/31

§ 307 StGB

(RIS-Justiz RS0133490)

Indirekte Vorteilsgewährung an den Amtsträger (etwa über einen Mittelsmann) begründet nicht unmittelbare, sondern – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – Bestimmungstäterschaft nach § 12 Fall 2 StGB.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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